RSt für Jahresabschluss
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26.01.2012, 09:21
Beitrag: #3
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RE: RSt für Jahresabschluss
taxpert schrieb:dreist!).?!?! Ich würde deinem Ansatz folgen. Kann man da nicht irgendwie daraus etwas saugen, dass einem auch der VorSt-Abzug verwährt wird, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten die Rechnung beglichen wird, weil davon ausgegangen wird, dass dann die Rechnung nie bezahlt wird. (Verwaltungsmeinung) Ciao Dragon |
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Nachrichten in diesem Thema |
RSt für Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012, 08:53
RE: RSt für Jahresabschluss - showbee - 26.01.2012, 09:18
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 26.01.2012 09:21
RE: RSt für Jahresabschluss - showbee - 26.01.2012, 22:04
RE: RSt für Jahresabschluss - taxpert - 27.01.2012, 09:08
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 27.01.2012, 09:58
RE: RSt für Jahresabschluss - höfner501 - 31.01.2012, 17:15
RE: RSt für Jahresabschluss - zaunkönig - 01.02.2012, 09:21
RE: RSt für Jahresabschluss - taxpert - 03.02.2012, 11:40
RE: RSt für Jahresabschluss - Jive - 03.02.2012, 13:04
RE: RSt für Jahresabschluss - zaunkönig - 06.02.2012, 14:52
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