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RSt für Jahresabschluss
26.01.2012, 09:21
Beitrag: #3
RE: RSt für Jahresabschluss
taxpert schrieb:dreist!).
?!?!

Ich würde deinem Ansatz folgen.
Kann man da nicht irgendwie daraus etwas saugen, dass einem auch der VorSt-Abzug verwährt wird, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten die Rechnung beglichen wird, weil davon ausgegangen wird, dass dann die Rechnung nie bezahlt wird. (Verwaltungsmeinung)

Ciao Dragon
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Nachrichten in diesem Thema
RSt für Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012, 08:53
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 26.01.2012 09:21
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 27.01.2012, 09:58
RE: RSt für Jahresabschluss - Jive - 03.02.2012, 13:04

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