RSt für Jahresabschluss
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26.01.2012, 09:18
Beitrag: #2
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RE: RSt für Jahresabschluss
Auch mE keine Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme solange nicht triftige Gründe vorliegen auf Verjährungseinrede zu verzichten. Die gute Beziehung zum Leistenden kann wohl nicht herangezogen werden, weil hier dann auch die entsprechenden Rechnungen hätten angefordert werden können. Im übrigen ist schon die voraussichtliche Inrechnungstellung unwahrscheinlich, da ihr ja bei jeder JA Erstellung die RSt sichtbar wird und sie diese wohlwissend erhöht; liegen da ggf private Gründe der Nichtinrechnungstellung vor?
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Nachrichten in diesem Thema |
RSt für Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012, 08:53
RE: RSt für Jahresabschluss - showbee - 26.01.2012 09:18
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 26.01.2012, 09:21
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