RSt für Jahresabschluss
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26.01.2012, 08:53
Beitrag: #1
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RSt für Jahresabschluss
Bevor ich mich an etwas verrenne, stelle ich mein Problem mal hier zur Diskussion!
Bei der Prüfung einer Firma fällt auf, dass es eine immens hohe RSt für den Jahresabschluss gibt. Auf Nachfrage wird erklärt, dass es sich um die Abschlüsse der letzten 10 (zehn!) Jahre handelt, da die ehemalige StB'in bis dato keine Rechnungen hierfür geschrieben hat. (Bevor es Nachfragen gibt, ja es stimmt! Ich kenne diese Beraterin und habe sie auch schon geprüft! Sie ist so d.....!). Mein erster Gedanke war natürlich Einrede der Verjährung, da macht Firma aber geltend, WENN Rechnungen geschrieben werden, DANN würde auf die EInrede der Verjährung verzichtet! Naja, wer's glaubt, aber kaum zu widerlegen. Mein jetziger Ansatz wäre, da die Abschlüsse ja erstellt wurden, liegt insoweit keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung mehr vor! Da für die austehenden Rechnungen die Inanspruchnahme aber unwahrscheinlich ist, ist die RSt entsprechend zu kürzen. Möchte mir jemand widersprechen oder hat eine andere Idee? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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RSt für Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012 08:53
RE: RSt für Jahresabschluss - showbee - 26.01.2012, 09:18
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 26.01.2012, 09:21
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