Änderung noch möglich?
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23.01.2012, 12:05
Beitrag: #1
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Änderung noch möglich?
Hallo,
bräuchte mal kurz ein Feed-Back. Bestandskräftiger ESt-Bescheid. Es ergeht ein Grundlagenbescheid (gewerbl. Einkünfte aus einer Gemeinschaft), der den Einkommensteuerbescheid ändert. Gegen den Änderungsbescheid wird Einspruch eingelegt, da der Stpfl. feststellt, er hat seine Handwerkerleitungen nach § 35a EStG bisher vergessen und verlang Änderung wg. neuer Tatsachen (§ 173 AO) FA lehnt Einspruch ab (§ 351 (1) AO) Soweit erscheint mir das abgefrühstückt. Es stellt sich allerdings noch die Frage zu den Handwerkerleistungen, wenn die Rechnungen falsch oder fehlerhaft ausgestellt sind, ob nicht ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der ordnungsgemäßen Rechnung der Aufwand nach § 35a EStG geltend gemacht werden könnte, entgegen § 11 EStG, also Zahlung im vorherigen Veranlagungszeitraum? Ich danke Euch. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Änderung noch möglich? - zaunkönig - 23.01.2012 12:05
RE: Änderung noch möglich? - Jive - 23.01.2012, 15:13
RE: Änderung noch möglich? - zaunkönig - 24.01.2012, 09:07
RE: Änderung noch möglich? - Eisvogel - 24.01.2012, 09:39
RE: Änderung noch möglich? - Opa - 24.01.2012, 10:36
RE: Änderung noch möglich? - zaunkönig - 25.01.2012, 09:22
RE: Änderung noch möglich? - showbee - 26.01.2012, 09:22
RE: Änderung noch möglich? - taxpert - 27.01.2012, 09:21
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RE: Änderung noch möglich? - zaunkönig - 28.01.2012, 14:40
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