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§13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt)
03.01.2012, 21:34
Beitrag: #3
RE: §13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt)
volle zustimmung

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: §13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt) - Taxman - 03.01.2012 21:34

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