Steuerberater

Normale Version: §13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt)
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Hallo und ein Gutes Neues Jahr allerseits,

Folgendes Problem:
Sachverhalt:
Spanischer Dienstleister erbrachte Dienstleistung gegenüber deutschem Mandanten. Ort der Leistung war unstreitig Deutschland. Also ein Fall des reverse charge (§ 13b UStG).
Deutscher Mandant ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Spanischer Dienstleister erstellte seine Rechnung mit spanischer USt: 100 ¤ + 16% span. USt. = 116 ¤.
Deutscher Mandant zahlte 116 ¤
Rechnung kann nicht mehr korrigiert werden

Frage: Was ist die Bemessungsgrundlage für die deutsche USt?

Wenn ich Stadie in Rau/Dürrwächter (Anm. 641 ff zu § 13b) bzw. Stadie in seinem eigenen Kommentar (Rz. 83 zu §13b, fast textgleich zu davor) richtig verstehe, wird die gezahlte Gegenleitstung (116) zum Entgelt, die Bemessungsgrundlage für die deutsche USt ist demnach 116 ¤, USt darauf 19% x 116 ¤. Buntjes/Geist (Rz. 75 zu § 13b) merkt zudem an, dass die Vermutung, dass der leistende Unternehmer im Zweifel das Bruttoentgelt ausweist, nicht gelte (dann wäre Entgelt 1/1,19 x 116).
Also Ust = 19% x 116 ¤ ? Ist das so? – (das wäre ein unangenehmes Ergebnis, da der Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.)
Mir genügt hier ein Blick ins Gesetz, und das ist hier § 10 (1) Satz 2:

"Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer."

Damit ist natürlich ausschließlich die Umsatzsteuer gemeint, um die es im Gesetz geht, also die deutsche.

Unangenehm, aber man sollte falsch gestellte Rechnungen eben nicht bezahlen.
volle zustimmung
Was mir dabei auffällt:

Ich kenne Stadie nicht oder lese einfach über den Namen hinweg, wenn ein Kommentar vonnöten ist. Aber ich finde es interessant, wofür manche Leute so Geld nehmen.

Mein Wegzugsbesteuerungskommentar kommt!
Na, dann danke für die Bestätigung und Guten Abend

@ecro: Stadie vertritt häufiger m.E. schwer nachvollziehbare Auffassungen, die zumindest mir in der Praxis nicht weiterhelfen. Dass ich den Kommentar gekauft habe, ärgert mich inzwischen etwas. Aber das Schöne an Steuerrechtskommentaren ist ja, dass sie schnell veralten und dann in die hintere Regalecke rutschen..... Allerdings finde ich es schon irritierend, dass Stadie auch im von mir geschätzten Rau/Dürrwächter schreibt (bzw. zugeladen wurde).
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