§13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt)
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03.01.2012, 21:32
Beitrag: #2
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RE: §13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt)
Mir genügt hier ein Blick ins Gesetz, und das ist hier § 10 (1) Satz 2:
"Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer." Damit ist natürlich ausschließlich die Umsatzsteuer gemeint, um die es im Gesetz geht, also die deutsche. Unangenehm, aber man sollte falsch gestellte Rechnungen eben nicht bezahlen. ® |
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§13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt) - Schnitzer - 03.01.2012, 17:46
RE: §13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt) - ecro - 03.01.2012 21:32
RE: §13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt) - Taxman - 03.01.2012, 21:34
RE: §13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt) - ecro - 03.01.2012, 21:46
RE: §13b UStG Bemessungsgrundlage (Rechnung mit ausländ. USt) - Schnitzer - 03.01.2012, 23:17
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