Kinderbetreuungskosten
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19.10.2007, 07:46
Beitrag: #30
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RE: Kinderbetreuungskosten
Hallo,
ich schaue bei solchen Fragen auch immer mal auf die Seite des Gesetzgebers und hier speziell unter die Rubrik FAQ. Und was findet sich da? Zitat:9. Was heißt "erwerbstätig"? Ist dafür ein sozialversicherungspflichtiger Job erforderlich? Reicht ein Minijob? Also, auch sv-freie Tätigkeiten wie Praktika, Volontariate, 1-Euro-Job und ähnliche gelten als erwerbsbedingt. Und liest man den Fragenkatalog weiter, so findet man sogar erwerbsbedingte Einkünfte mit der Möglichkeit der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Arbeitslosigkeit. Gemeint ist der Zeitraum von längstens 4 Monaten zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen. Jetzt alles klar? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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