eigene Beerdigungskosten
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20.12.2011, 13:12
Beitrag: #3
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RE: eigene Beerdigungskosten
Eisvogel schrieb:... als agB abziehen?§ 33 sagt: Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse ... Zwangsläufig? Nein, er müsste ja nicht, normalerweise bezahlen die Erben die Beerdigung. Erben können Beerdigungskosten nur geltend machen, wenn diese nicht durch den Nachlaß gedeckt sind. Folglich: wenn Dein Mandant keine Kohle hat und die Kosten per Kredit bezahlt, könnte man über agB nachdenken. Hat er das Geld, zahlt er freiwillig und ist nicht ag belastet. |
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