Steuerberater

Normale Version: eigene Beerdigungskosten
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Hallo,
kann man die Kosten für die eigene Beerdigung ( Mdt. kauft sich für 3.000 EUR einen Platz im Friedwald) eigentlich als agB abziehen?
Mein Bauch sagt nein.
Außergewöhnliche Belastungen setzen Zwangsläufigkeit voraus. Die dürfte (noch) nicht vorliegen.
Eisvogel schrieb:... als agB abziehen?
§ 33 sagt:
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse ...

Zwangsläufig? Nein, er müsste ja nicht, normalerweise bezahlen die Erben die Beerdigung.

Erben können Beerdigungskosten nur geltend machen, wenn diese nicht durch den Nachlaß gedeckt sind.
Folglich: wenn Dein Mandant keine Kohle hat und die Kosten per Kredit bezahlt, könnte man über agB nachdenken.
Hat er das Geld, zahlt er freiwillig und ist nicht ag belastet.
Stell mir gerade vor wie einer bei seiner Bank um einen Kredit für seine eigene Beerdigung bittet. Big Grin
Opa schrieb:Stell mir gerade vor wie einer bei seiner Bank um einen Kredit für seine eigene Beerdigung bittet. Big Grin
wäre doch sicher auch für den Bankmitarbeiter mal was Neues...

Nein, hier ist es so, dass Mdt. noch Geld hat, aber im Pflegeheim ist und irgendwann das Geld aufgebraucht sein wird und die Erben dann vielleicht eine preiswerte Stätte wählen könnten. Insofern sehe ich schon eine gewisse Notwendigkeit und Zwangsläufigkeit. In der Literatur gibts ja irgendwie sehr wenig dazu.
Wie auch immer, ich sehe keine Möglichkeit.
Eisvogel schrieb:Nein, hier ist es so, dass Mdt. noch Geld hat, aber im Pflegeheim ist und irgendwann das Geld aufgebraucht sein wird und die Erben dann vielleicht eine preiswerte Stätte wählen könnten.
Jaja, ohne eine gescheite Aussicht taugt das beste Grab nichts Wink
Und dann auch noch auf Steuerzahler´s Kosten.
Neeee, das geht gar nicht.
Auch wenn die Beerdigung schon mal vorsorglich bezahlt wird (hier teilweise) kommt m. E. ein Abzug als agB nicht in Betracht.
Die OFD Berlin hat sich zur der Thematik mal geräuspert: Verfügung vom 27.11.2003, DB 2004 S. 517.
Man könnte ja mal über Vorsorgeaufwendungen (für nach dem Tod) nachdenken. Cool
Besten Dank für eure Meinungen.
Seiten: 1 2
Referenz-URLs