Opa schrieb:Man könnte ja mal über Vorsorgeaufwendungen (für nach dem Tod) nachdenken. 
Wäre das nicht eher Nach- oder vielmehr Entsorge?

Hallo,
immerhin mußte der BFH sich schon darüber Gedanken machen, ob der Tod eine Berufsunfähigkeit darstellt ...
Und: nein, der Tod stellt keine Art von Berufsunfähigkeit dar ...
Gruss
Uwe
Stimmt.
Bei Heesters klingelts - Jopie macht auf und der Tod steht vor der Tür - Ruft er: "Simone! Für dich."
Der lebt doch auch nur noch, weil im keiner davon erzählt, dass man sterben kann.

Opa schrieb:Bei Heesters klingelts - Jopie macht auf und der Tod steht vor der Tür - Ruft er: "Simone! Für dich."
Taxman schrieb:Der lebt doch auch nur noch, weil im keiner davon erzählt, dass man sterben kann. 
Pfui, wascht euch sofort den Mund mit Seife aus

Hallo,
@Opa
In der Tat gibt es einen Vorsorgenachlass, bei dem sogar ein Treuhänder eingesetzt wird.
Zu Lebzeiten wird die Beerdigung organisiert und dafür ein Kostenplan erstellt, der dann finanziell abgesichert wird. Der Treuhänder wickelt dann aus dem Treuhandvermögen die Bestattung so ab, wie es vom Verstorbenen geplant war.
@All
Es geht ja nicht alleine um die Verpflichtung, aus welchen Gründen auch immer. Gerade bei den Kosten im Rahmen mit der Übernahme von Bestattungskosten, kommen diese doch steuerlich nur dann zum Ansatz, soweit sie nicht aus dem Nachlass selbst bestritten werden können und der bzw. die Hinterbliebenen auch aus dem eigenen Vermögen wirtschaftlich belastet werden, weil sie um die Verpflichtung der Beisetzung nicht herum kommen.
Wo liegt denn hier in diesem Fall die Verpflichtung?
Und bezogen auf den eigenen Aufwand bleibt doch letztlich die Frage - gibt es einen klassischeren Fall als hier auf die eigene und spätere Vermögensplanung abzustellen?
Hier wird doch eine rein wirtschaftliche und vermögenstechnische Regelung getroffen. Und da steht der 12 EStG doch wie ein Baum im Wind.