Angaben im Jahresabschluss
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14.12.2011, 09:11
Beitrag: #4
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RE: Angaben im Jahresabschluss
Hallo,
das ist ja hier genau die Krux an der Fallgestaltung. Treuhänder hält das rechtliche Eigentum und Treugeber das wirtschaftliche Eigentum. Wie @taxman schreibt, sind wesentliche Vertragsverhältnisse darzustellen. Zudem sagt das HGB ja deutlich, dass Beteiligungen auszuweisen sind, soweit sie entweder in einem Organschaftsverhältnis begründet sind oder eben dauerhaft dem Betrieb dienen. Bei obiger Fallgestaltung dienen die Beteiligungen aber nur demjenigen, der das wirtschaftliche Eigentum ausübt. Dennoch sind, nachmeinem Verständnis, die Beteiligungen im Anhang des rechtlichen Eigentümers darzustellen, da dieser ja im Außenverhältnis haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden kann. Für mich stellt sich das momentan so dar: Wirtschaftlicher Eigentümer bilanziert den Anteil und muss im Anhang auf das Treuhandverhältnis hinweisen, da er nicht rechtlicher Eigentümer an der Beteiligung ist, jedoch haftungsrechtlich daraus in Anspruch genommen werden kann. Rechtlicher Eigentümer bilanziert nicht, und weist auf das Treuhandverhältnis ebenfalls hin, da er ja im Außenverhältnis auftritt. Nur was mache ich, wenn der rechtliche Eigentümer die Stammeinlage geleistet hat, der wirtschaftliche Eigentümer aber nicht (bzw. bei der Anteilsübertragung die Stammeinlage finanziell ausgeglichen wird)? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Nachrichten in diesem Thema |
Angaben im Jahresabschluss - zaunkönig - 13.12.2011, 18:09
RE: Angaben im Jahresabschluss - Taxman - 13.12.2011, 19:08
RE: Angaben im Jahresabschluss - phönix - 13.12.2011, 21:44
RE: Angaben im Jahresabschluss - zaunkönig - 14.12.2011 09:11
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