Steuerberater

Normale Version: Angaben im Jahresabschluss
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo,

ich muss mal etwas zur Aufstellung des Jahresabschlusses nachfragen:

Muss im Erstellungsbericht / Erläuterungsteil / Anhang / Lagebericht in irgend einer Form aufgeführt werden, wenn ein Unternehmen im Rahmen eines Treuhandverhältnisses

a) Treuhänder
b) Treugeber

ist?

Spielt die Rechtsform KapGes. bzw. PersGes. irgend eine Rolle?


Hintergrund ist eine kleine KapGes, die sowohl als auch im Portfolio hat.
Eine der häufigsten Fallgestaltungen ist der rechtliche Erwerb von Beteiligungen (Mehr- und Minderheitsbeteiligungen), die entsprechend im HR eingetragen werden, jedoch zugleich nur treuhänderisch verwaltet werden. Der Treuhandvertrag weist dann jedesmal die vollständige wirtschaftliche Ertragshoheit sowie eine Weisungsgebundenheit auf den Treuhänder aus, von dem zuvor in aller Regel die Anteile erworben wurden.

Danke Euch.
Auf die schnelle finde ich keine gesetzliche Vorschrift, dass dies in den Anhang bzw. Lagebericht Eingang finden muss. Ich meine mich erinnern zu können, dass in den Verlautbarungen der BStBK über die Erstellung von JA im Erstellungsbericht im Teil "Wirtschaftliche Verhältnisse" auf wesentliche Vertragsverhältnisse einzugehen ist.
Als Treugeber ist ohnehin das wirtschaftliche Eigentum zu aktivieren. D.h. in der bilanz ist alles drin, eines zusätzlichen Hinweises, dass X für die Gesellschaft das Vermögen treuhänderisch hält, ist m.E. nicht notwendig.
Hallo,

das ist ja hier genau die Krux an der Fallgestaltung. Treuhänder hält das rechtliche Eigentum und Treugeber das wirtschaftliche Eigentum.

Wie @taxman schreibt, sind wesentliche Vertragsverhältnisse darzustellen.

Zudem sagt das HGB ja deutlich, dass Beteiligungen auszuweisen sind, soweit sie entweder in einem Organschaftsverhältnis begründet sind oder eben dauerhaft dem Betrieb dienen.

Bei obiger Fallgestaltung dienen die Beteiligungen aber nur demjenigen, der das wirtschaftliche Eigentum ausübt.

Dennoch sind, nachmeinem Verständnis, die Beteiligungen im Anhang des rechtlichen Eigentümers darzustellen, da dieser ja im Außenverhältnis haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden kann.

Für mich stellt sich das momentan so dar:

Wirtschaftlicher Eigentümer bilanziert den Anteil und muss im Anhang auf das Treuhandverhältnis hinweisen, da er nicht rechtlicher Eigentümer an der Beteiligung ist, jedoch haftungsrechtlich daraus in Anspruch genommen werden kann.

Rechtlicher Eigentümer bilanziert nicht, und weist auf das Treuhandverhältnis ebenfalls hin, da er ja im Außenverhältnis auftritt.

Nur was mache ich, wenn der rechtliche Eigentümer die Stammeinlage geleistet hat, der wirtschaftliche Eigentümer aber nicht (bzw. bei der Anteilsübertragung die Stammeinlage finanziell ausgeglichen wird)?
Referenz-URLs