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nur "gesamte" Einspruchsentscheidung?
08.12.2011, 12:59
Beitrag: #5
RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung?
Opa schrieb:Irgendwie kann ich nicht einsehen, daß er auf die sichere Erstattung zu Pkt. 1 vielleicht Jahre warten soll

...wieso eigentlich nicht? Ist dein Mandant knapp bei Kasse, denn die Verzinsung ist ja nicht ohne?!

Ansonsten würde ich auch den Bearbeiter anrufen - eine Teilabhilfe sollte nicht das Problem sein. Wird in meinem Amt auch so gehandhabt. Wenn ich alle Unterlagen habe, die erforderlich sind, mache ich (und auch meine Kollegen) die Teilabhilfe
und gebe den Fall dann an die Rechtsbehelfsstelle ab.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung? - Stadtkatze - 08.12.2011 12:59

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