07.12.2011, 15:17
Habe gegen einen Bescheid zu 2 Pkt. Einspruch eingelegt:
1. Altersvorsorgeaufwendungen (unklare Berechnung) u. 2. RdV zu einem Musterverfahren beim BFH
Jetzt hab ich mir mal erlaubt nach einem halben Jahr zur Erledigung zum 1. Pkt. nachzufragen:
"Der o.g. Einspruch ruht auf Grund Ihres Einspruchs n. §363 (2). Damit wird die Erledigung des gesamten E-Verfahrens bis zur Beendigung des Musterverfahrens beim BFH zurückgestellt. Auch über andere Streitpunkte wird nicht entschieden. Eine abschließende Entscheidung über die von Ihnen des Weiteren beanstandeten Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt somit derzeit nicht."
Muss ich mir das gefallen lassen?
1. Altersvorsorgeaufwendungen (unklare Berechnung) u. 2. RdV zu einem Musterverfahren beim BFH
Jetzt hab ich mir mal erlaubt nach einem halben Jahr zur Erledigung zum 1. Pkt. nachzufragen:
"Der o.g. Einspruch ruht auf Grund Ihres Einspruchs n. §363 (2). Damit wird die Erledigung des gesamten E-Verfahrens bis zur Beendigung des Musterverfahrens beim BFH zurückgestellt. Auch über andere Streitpunkte wird nicht entschieden. Eine abschließende Entscheidung über die von Ihnen des Weiteren beanstandeten Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt somit derzeit nicht."
Muss ich mir das gefallen lassen?