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nur "gesamte" Einspruchsentscheidung?
08.12.2011, 10:31
Beitrag: #3
RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung?
Irgendwie kann ich nicht einsehen, daß er auf die sichere Erstattung zu Pkt. 1 vielleicht Jahre warten soll, bis der BFH in einem anderen Fall (Pkt. 2) vielleicht mal entscheidet.
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RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung? - Opa - 08.12.2011 10:31

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