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Grenzgänger
02.12.2011, 11:30
Beitrag: #3
RE: Grenzgänger
Leider nicht, da haben wir auch schon nachgefragt, die Koll. stellen auch nur auf den gewöhnlichen Aufenthalt ab. Handfest begründen konnten uns die Kollegen das nicht. Nur leider müssen nachvollziehbar begründen. Bis auf 2010 wurde der Bursche nämlich nicht als Grenzgeänger behandelt. Der steuerliche Berater hat gegen den Bescheid keinen Einspruch eingelegt - schließt sich also offensichtlich der Auffassung der Finanzverwaltung an, und der Stpfl. möchte gegen diesen vorgehen und die Kohle gern zurück. Wenn wir jetzt lapidar erläutern, stehen wir in dem Verfahren u. U. doof da. Wäre auch nicht gut. Deshalb müssen wir schon ordentlich begründen können.
Ich tendiere auch zum Grenzgänger, nur die Tendenz wird jedem Gericht egal sein.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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Grenzgänger - Stadtkatze - 02.12.2011, 09:18
RE: Grenzgänger - tosch - 02.12.2011, 10:27
RE: Grenzgänger - Stadtkatze - 02.12.2011 11:30
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RE: Grenzgänger - Stadtkatze - 05.12.2011, 19:53

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