02.12.2011, 09:18
Ich hoffe, diejenigen, die ganz im Süden sitzen können mir behilflich sein.
Ein Bauarbeiter (Wohnsitz hier) arbeitet in der Schweiz. Er verbringt seine Woche im Süden der Republik und schläft dort in Pensionen (wechselt immer wieder). Die Besteuerung wurde als Grenzgänger durchgeführt. Nun ist der Stpfl der Auffassung, die Grenzgängerregelung sei in seinem Fall nicht anzuwenden, weil er nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt, sondern nur in seine Unterkunft.
Wir haben die uns zur Verfügung stehende Literatur rauf und runter gesucht. Leider erfolglos.
Hat jemand von euch irgendetwas, was die Auffassung des vormals veranlagenden Amtes, in dem Fall reiche der gewöhnliche Aufenthalt, stützt?
Ein Bauarbeiter (Wohnsitz hier) arbeitet in der Schweiz. Er verbringt seine Woche im Süden der Republik und schläft dort in Pensionen (wechselt immer wieder). Die Besteuerung wurde als Grenzgänger durchgeführt. Nun ist der Stpfl der Auffassung, die Grenzgängerregelung sei in seinem Fall nicht anzuwenden, weil er nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt, sondern nur in seine Unterkunft.
Wir haben die uns zur Verfügung stehende Literatur rauf und runter gesucht. Leider erfolglos.
Hat jemand von euch irgendetwas, was die Auffassung des vormals veranlagenden Amtes, in dem Fall reiche der gewöhnliche Aufenthalt, stützt?