Hinterziehungstatbestand?
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01.12.2011, 09:19
Beitrag: #2
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RE: Hinterziehungstatbestand?
Hallo,
man kann sich jetzt darüber streiten welchen Paragrafen man heranziehen will für die Verzinsung. Fakt ist, die Finanzverwaltung hat den Zinsanspruch und bescheidet ihn entsprechend. Wenn es jetzt lediglich bei der Verzinsung bleibt und ansonsten kein weiteres Verfahren angestrengt wird, dann würde ich es einfach gut sein lassen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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