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Hinterziehungstatbestand?
30.11.2011, 18:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.11.2011 18:20 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #1
Hinterziehungstatbestand?
Ich habe einen höchst dumm gelaufenen Fall:

eine KG hat im Jahr 2009 einen Vergleich geschlossen und bekommt aus diesem Vergleich Zahlungen für einen in 2009 abgeschlossenen Auftrag. Der Gesamtbetrag befindet sich im mittleren 6stelligen Bereich und die Zahlungen wurden in 2010 und 2011 per Ratenzahlung beglichen.

Unsere Mandantin hat zusätzlich zur KG mehrere Vermietungsobjekte und übermittelt die USt überall selbst. Unglücklicherweise wurde dort die KG wie auch die Vermietungen als IST-Besteuerung gebucht (mangels Wissen).

Der Vorberater hat nun den Abschluss 2009 erstellt und dabei den Vergleich korrekterweise mit USt dem Jahr 2009 zugeordnet. Gleichzeitig wurde die Buchhalterin darauf hingewiesen, die USt-VAs für die jeweiligen Zeiträume der Zahlungseingänge zu korrigieren, da diese Raten beim Eingang keine USt mehr auslösen.

Soweit so gut. Dem FA wurde die Erklärung 2009 zugesandt und die Voranmeldungen 2010 + 2011 wurden berichtigt. Das ganze war dann ein Nullspiel, da die USt ja bereits abgeführt war (in den jeweiligen VAZ 2010+2011) .. Verrechnung und Ende.

Nun haben wir (inzwischen betreuen wir das Mandat) einen Bescheid über Hinterziehungszinsen bekommen. Der volle USt-Betrag wurde ab dem 01.01.2010 - Mitte 2011 verzinst.

Dieses Mandat ist unser grösstes Mandat und ich kenne die Mitarbeiterin dort inzwischen sehr gut. Ich bin mir absolut sicher, dass dies nur aufgrund fehlenden Wissens (Soll-/Istbesteuerung) passiert ist.

Ich hätte das ganze als leichtfertige Verkürzung beurteilt.

Blöd auf jeden Fall.... viele Grüße !
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Hinterziehungstatbestand? - Oliver Thomas - 30.11.2011 18:19
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