Kinderbetreuungskosten
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18.10.2007, 17:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2007 17:46 von Hans-Christian.)
Beitrag: #18
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RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Schlafphase tagsüber im Bsp. wäre ja m.E. erwerbsbedingt. Aber nicht, wenn Papa Mo.-Fr. tagsüber bis 17.00 arbeitet und Mama einen Minijob als Hostess an jedem 2. WE ausübt. Welchen Fall hattest du? Wie war das Ergebnis? Gesetz und BMF-Schreiben haben keine weiteren Ausnahmen dazu geregelt. Wo steht, das täglich ein Minijob ausgeübt werden muß und wo steht, das dabei auch die Uhrzeit zu beachten ist? Wie sagte Petz so schön, da muß wohl im FA einer Langeweile gehabt haben. ![]() ![]() mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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