Kinderbetreuungskosten
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18.10.2007, 16:45
Beitrag: #16
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RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Bleib mal auf dem Teppich.O.K. hast ja Recht mit dem Teppich. aber das erinnert mich so an eordiz. Das BMF-Schreiben sagt nichts dazu aus, wann die Erwerbstätigkeit am Tage zeitlich durchgeführt werden muß. Der Papa mit Nachtschicht sollte Dir ja mal deutlich machen, was du von den Steuerpflichtigen verlangst, die Kinderbetreuungskosten ansetzen wollen, aber deiner Meinung nach nicht dürften. Da kann man mal schon den Teppich verlassen. Woher kommt eigentlich das Sprichwort? Opa, also bitte nicht persönlich nehmen. Verspreche Besserung im Umgangston. Aber was Recht ist, muß Recht bleiben. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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