Kinderbetreuungskosten
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18.10.2007, 15:26
Beitrag: #13
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RE: Kinderbetreuungskosten
Ja und? Ich kenne das BMF.
Ki Betr. Kosten sind absetzbar, wenn sie durch eine Erwerbstätigkeit bedingt sind. Gilt auch (Ausnahmeregelung) bei vorübergehender Krankheit, Al ... s.o. Fakt ist, daß die Ausgangsfrage mit "Nein" zu beantworten ist, weil die Betr.-k. eben nicht erwerbsbedingt angefallen sind. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Viele Grüße |
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