Kinderbetreuungskosten
|
18.10.2007, 13:08
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Dafür brauch ich kein Gesetz, max. den Duden: Opa, ....., was soll das? Selbst bei 4 Wochen Kranheit liegen erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten vor. Früher sagte ich dazu, da will wohl sich jemand ein paar goldene Eicheln verdienen, heute gilt da wohl, da sammelt jemand Steine für seine Brücke. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste