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Betriebseinnahme oder nicht?
10.11.2011, 17:55
Beitrag: #32
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hallo,

Zitat:es gibt eine Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren ab rechtsgrundloser Leistung (§ 199 Abs 2 Nr 1 BGB)


Bis dahinn sollte der Verwalter allerdings aufgeflogen sein ... nach meiner Einschätzung wird der Verwalter nicht nur bei dem Schlosser fehlerhaft überweisen, sondern höchstwahrscheinlich auch bei anderen Handwerkern ...

Gruss
Uwe
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Nachrichten in diesem Thema
Betriebseinnahme oder nicht? - tosch - 08.11.2011, 17:31
RE: Betriebseinnahme oder nicht? - Uwe - 10.11.2011 17:55

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