Betriebseinnahme oder nicht?
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10.11.2011, 16:51
Beitrag: #30
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Bzgl Verjährung: Grds 3 Jahre ab Ablauf Jahr in dem Anspruch entstanden und Kenntnis des Schuldners. Also bspw Zahlung 1.7.2011 --> Beginn 1.1.2012, Ende 31.12.2014! Beginnt aber erst ab Kenntnis des Schuldners (§ 199 Abs 1 Nr 2 BGB), aber es gibt eine Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren ab rechtsgrundloser Leistung (§ 199 Abs 2 Nr 1 BGB); hier dann 30.6.2021!
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