Betriebseinnahme oder nicht?
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10.11.2011, 11:16
Beitrag: #22
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
tosch schrieb:Ich habe doch im ersten Beitrag ganz klar gesagt, dass das Überweisungen eines Verwalters von mehreren Konten verschiedener Hausverwaltungen waren.Ja, das hast du. tosch schrieb:Er hat schlicht und einfach Rechnungen von Handwerkern auf das falsche Konto überwiesen. Aha! "interessant sind aber die Zahlungen von Konten verschiedener Hausverwaltungen, ohne dass diesen Zahlungen Rechnungen des Schlossers zugrunde liegen" heißt nicht, dass ein falsches Konto involviert ist. Dann sind wir wieder bei der Frage betrieblicher Zusammenhang oder nicht. Ganz nüchtern betrachtet eher nicht. Aber hier wo ich sitze, sage ich ganz klar: Wer erbringt eine Leistung ohne Gegenleistung. Wenn der Schlosser die Kohle behält, wird er wohl etwas dafür getan haben, also ganz klar BE und USt. Auf Deutsch, der Schlosser hat schwarz gearbeitet und sich dabei nicht sehr klug angestellt. Ich gehe davon aus, dass jeder Prüfer so argumentieren wird, weil eine gestammelte Erklärung im Regelfall keine ist. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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