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Betriebseinnahme oder nicht?
10.11.2011, 11:05
Beitrag: #21
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Und ich bleibe dabei: Das Behalten selber ist so lange unproblematisch, wie das Geld zur�ckgefordert werden kann.

So hast Du mindestens einen sbE einerseits und die R�ckstellung f�r die R�ckzahlungsverpflichtung andererseits in den B�chern stehen und das ist im Saldo nicht gewinnwirksam (USt mal au�en vor gelassen).

Der Verwaltungsbeirat der einzelnen Hausverwaltungen wird bei der Buchpr�fung vor der Eigent�merversammlung drauf sto�en und das Geld zur�ckfordern.
Evtl. schon vorher, wenn die korrekten Handwerker ihr Geld von der jeweiligen Hausverwaltung einfordern, die Hausverwaltung dann sagt, dass das schon bezahlt w�re und der Handwerker sagt "n�", - �berpr�ft bitte mal, ob Ihr das richtig gemacht habt".

Gru�, die Catja

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Nachrichten in diesem Thema
Betriebseinnahme oder nicht? - tosch - 08.11.2011, 17:31
RE: Betriebseinnahme oder nicht? - Catja - 10.11.2011 11:05

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