Betriebseinnahme oder nicht?
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10.11.2011, 11:05
Beitrag: #21
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Und ich bleibe dabei: Das Behalten selber ist so lange unproblematisch, wie das Geld zur�ckgefordert werden kann.
So hast Du mindestens einen sbE einerseits und die R�ckstellung f�r die R�ckzahlungsverpflichtung andererseits in den B�chern stehen und das ist im Saldo nicht gewinnwirksam (USt mal au�en vor gelassen). Der Verwaltungsbeirat der einzelnen Hausverwaltungen wird bei der Buchpr�fung vor der Eigent�merversammlung drauf sto�en und das Geld zur�ckfordern. Evtl. schon vorher, wenn die korrekten Handwerker ihr Geld von der jeweiligen Hausverwaltung einfordern, die Hausverwaltung dann sagt, dass das schon bezahlt w�re und der Handwerker sagt "n�", - �berpr�ft bitte mal, ob Ihr das richtig gemacht habt". Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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