Betriebseinnahme oder nicht?
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09.11.2011, 20:53
Beitrag: #19
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Ich glaube nicht, dass das ein Fall der Schenkungssteuer ist.
Als Schenkung gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Der Beschenkte muss aus dem Vermögen des Schenkers bereichert sein. und der Schenker muss den Willen zur Unentgeltlichkeit gebildet haben. Des Weiteren muss der Schenker in dem Bewusstsein handeln, zur Vermögenshingabe rechtlich nicht verpflichtet gewesen zu sein - wohl eher nicht, denn wie gesagt: Wer macht denn so etwas. Bei der Fallkonstellation nicht unbedingt denkbar. Also: Weitere Sachverhaltsaufklärung unbedingt erforderlich! Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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