Betriebseinnahme oder nicht?
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09.11.2011, 10:36
Beitrag: #13
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
tosch schrieb:Catja schrieb:Als problematisch sehe ich vielmehr die Umsatzsteuer an ...Warum? Eine Lieferung oder sonstige Leistung des Schlossers liegt nicht vor. Ich würde mich mal darauf einstellen, dass das FA da anderer Ansicht sein könnte (analog zu der dämlichen Rechtsprechung, dass Doppelzahlungen und Überzahlungen von Kunden ebenfalls der USt zu unterwerfen sind und die USt erst bei Rückzahlung an den Kunden nach § 17 UStG wieder korrigiert wird). Ich sehe da schon Parallelen, wenn der Schlosser auch sonst für die Hausverwaltung tätig war. Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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