Betriebseinnahme oder nicht?
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09.11.2011, 10:24
Beitrag: #12
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
zaunkönig schrieb:Der gute Schlosser bekommt gegebenenfalls ein strafrechtliches Problem.Das sehe ich nicht so. Wie sollte er sich strafbar gemacht haben? Diebstahl? Nein, er hat nicht geklaut. Unterschlagung? Nein, ihm wurde nichts anvertraut. Was bleibt dann noch? Catja schrieb:Als problematisch sehe ich vielmehr die Umsatzsteuer an ...Warum? Eine Lieferung oder sonstige Leistung des Schlossers liegt nicht vor. @ showbee: Reicht für den Zusammenhang, dass das Geld auf ein betriebliches Konto überwiesen wurde? Was wäre, wenn der Hausverwalter das Geld auf das Privatkonto überwiesen hätte? Dann fehlte der Zusammenhang. Warum beides unterschiedlich bewerten? Und HHR schreibt im letzten Satz: Denn eine BE setzt nicht voraus, dass die erlangte Leistung BV wird Also setzt er wohl doch eine erlangte Leistung voraus. Ist ein Geldeingang eine erlangte Leistung? Gruß tosch |
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