Betriebseinnahme oder nicht?
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09.11.2011, 09:16
Beitrag: #10
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hallo,
Der gute Schlosser bekommt gegebenenfalls ein strafrechtliches Problem. Wenn ihm auffällt, dass ihm Gelder zugewendet werden, die ihm nicht gehören und die offensichtlich auch nicht für ihn gedacht sind, kann er sich nicht alleine darauf berufen, dass der Andere hier einen Fehler begangen hat. Er ist verpflichtet aktiv an der Sachverhaltsaufklärung mitzuarbeiten. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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