Kinderbetreuungskosten
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17.10.2007, 09:28
Beitrag: #6
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RE: Kinderbetreuungskosten
Aber "erwerbsbedingt" heißt, daß Arbeitszeit und Betreuungszeit zeitgleich vorliegen, sonst sind die Betreuungskosten eben nicht erwerbsbedingt. Das Wort ist eindeutig. Habe gerade den Streit mit dem FA: Wann wurde der Minijob ausgeübt? und Wann war das Kind im Kindergarten?
Allerdings ist diese genaue Prüfung in der Praxis eher selten. Viele Grüße |
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