Betriebseinnahme oder nicht?
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08.11.2011, 20:22
Beitrag: #7
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Wenn der Zufluss nicht betrieblich veranlasst ist, dann fress ich einen Besen! Das Geld hat er wegen der Schuseligkeit von Auftraggeber in anderer Sache erzielt. Bis zur Verjährung ist es Verbindlichkeit, die man ggf sogar verzinsen sollte und ab Eintritt der Verjährung sonst betr Ertrag.
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