Betriebseinnahme oder nicht?
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08.11.2011, 20:21
Beitrag: #6
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Also ich würde dem Verwalter zuerst mal meine Bankverb. mitteilen.
![]() Wer sagt denn, daß es eine ungerechtfertigten Bereicherung ist? Vielleicht möchte der Verwalter dem Schlosser etwas Gutes tun. ![]() Eine Betriebseinnahme ist es m.E. auf keinen Fall, das sehe ich wie @tosch. |
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