Betriebseinnahme oder nicht?
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08.11.2011, 18:58
Beitrag: #2
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hallo,
eine Schenkung wird es erst dann, wenn die Verbindlichkeit verjährt ist. D.h. ich würde die Zahlungen als Verbindlichkeit einbuchen ... Wenn dem tatsächlich so sein sollte, dass die Zahlungen ohne Rechnungen erfolgen, wird dies irgendwann auffallen - spätestens wenn der Verwalter wechselt ... Aber möglicherweise hat der Schlosser auch Rechnungen verloren, weil nach meinen Erfahrungen Hausverwalter sich derartige Fehler nicht leisten können ... Gruss Uwe |
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