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Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
08.11.2011, 16:29
Beitrag: #6
RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch
zaunkönig schrieb:Hallo,

Bei Deiner wirtschaftlichen Betrachtung vergisst Du die Sonderabschreibung einzubeziehen und übersiehst die Einschränkungen im Rahmen der Investitionsförderung.


Was den Verbrauch und den Teilwert angeht.


Beim Verbrauch gibt es zwei unterschiedliche Typen.

Typ A ist derjenige Verbrauch, der unmittelbar in der Nähe der Anlage (sprich für die Anlage und alle damit verbundenen wirtschaftlichen Einheiten) selbst verbraucht wird. Dieser wird mit einem besonderen, reduzierten Tarif berechnet. Das macht der Energieversorger. Der Wert des Tarifs ist Betriebseinnahme.

Typ B ist derjenige Verbrauch, der für private Zwecke (z. B. Wohnhaus oder gemischte Immobilie) verwendet wird. Das ist eine Entnahme, die mit dem Teilwert anzusetzen ist. Teilwert ist gegebenenfalls eine andere Bezeichnung für Marktwert (Wiederbeschaffungskosten) und darf (soll) aus Vereinfachungsgründen dem Preis entsprechen, den ein Verbraucher bei Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz bezahlen müsste.

Hallo Zaunkönig,


habe gerade einen solchen Fall.

Habe ich es richtig verstanden dass:

a.) Selbstnutzung = Nutzung des Stroms für den Gewerbebetrieb PV-Anlage

b.) Privatnutzung = Nutzung für das angrenzende Privathaus

keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug aus dem Kauf der kompletten Anlage haben dürften ?
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RE: Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch - PiranhaVS - 08.11.2011 16:29

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