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Investitionsabzugsbetrag und Gewerbesteuer 2007
08.11.2011, 11:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2011 11:56 von Dragon.)
Beitrag: #3
RE: Investitionsabzugsbetrag und Gewerbesteuer 2007
@Jive unterstützend

Zitat aus Frotscher

Zitat:3.4.6 Verfahrensrechtliche Folgen der Rückgängigmachung des Abzugsbetrags (Abs. 3 S. 2 und 3)Rz. 72

Nach § 7g Abs. 3 S. 2 EStG ist der Steuer- oder Feststellungsbescheid zu ändern, soweit der Investitionsabzug sowie die Herabsetzung der AHK nach Abs. 2 S. 2 bereits berücksichtigt wurde. Abs. 3 S. 2 enthält somit eine verfahrensrechtliche, - in § 172 Abs. 1 Nr. 2d AO zugelassene - Änderungsvorschrift für die Fallkonstellation in Abs. 3 S. 1. Es muss daher nicht geprüft werden, ob andere Änderungsvorschriften nach der AO daneben einschlägig sind.

Abs. 3 S. 2 enthält eine punktuelle Änderungsmöglichkeit und ermöglicht ausschließlich, die infolge der ausbleibenden Investition rückgängig zu machenden Abzugsbeträge nach Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 verfahrensrechtlich durchzusetzen. Gegenläufige Rechtsfehler zugunsten des Stpfl. können gem. § 177 AO berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass im Fall einer späteren Änderung noch eine Überprüfung zugunsten des Stpfl. im Hinblick auf materielle Rechtsfehler erfolgen kann. Eine Änderung zuungunsten des Stpfl. über die Folgen des § 7g Abs. 3 EStG hinaus ermöglicht Abs. 3 S. 2 nicht.

Ciao Dragon
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RE: Investitionsabzugsbetrag und Gewerbesteuer 2007 - Dragon - 08.11.2011 11:54

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