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Investitionsabzugsbetrag und Gewerbesteuer 2007
08.11.2011, 10:53
Beitrag: #2
RE: Investitionsabzugsbetrag und Gewerbesteuer 2007
Hallo,

würde sagen, dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer-Rückstellung in 2007 nicht mehr möglich ist.
Bildung und Auflösung des Investitionsabzugsbetrages erfolgen außerhalb der Bilanz.
Die Gewerbesteuerrückstellung macht aber eine Bilanzänderung notwendig in der ersten noch änderbaren Bilanz. Sofern 2007 "zu" ist, sehe ich keine Möglichkeit.
Auch nicht durch die rückwirkende Änderung wegen Auflösung Investitionsabzugsbetrag. Gesetzgeber sagt in § 7 Abs. 3 Satz 2 EStG "insoweit zu ändern".......................[/color][/size]

Bilanzberichtigung - Bilanzänderung.
Eine Bilanzberichtigung liegt nicht vor, eine Bilanzänderung kann daher nicht erfolgen.
Zitat:
"Ein Fall der Bilanzberichtigung liegt nicht vor, wenn sich die Beseitigung eines Fehlers nur auf den Gewinn, nicht aber auf einen Bilanzansatz auswirkt, z.B. Änderung außerbilanzieller Hinzurechnungen"
Zitat:
"Beruht eine Gewinnerhöhung durch die Betriebsprüfung ausschließlich auf der Erhöhung außerbilanzieller Hinzurechnungen, so ist eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG zum Ausgleich dieser Gewinnerhöhung nicht zulässig (vgl. hierzu BFH Urteil vom 23.1.2008, BStBl II 2008, 669 mit folgendem Leitsatz: »Eine Bilanz kann nicht mit dem Ziel eines niedrigeren Gewinnausweises nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG geändert werden, wenn das Finanzamt den Gewinn zwar höher als vom Unternehmer erklärt ansetzt, dies aber auf einer Berücksichtigung von außerbilanziellen Gewinnerhöhungen beruht.«).

Denke mir, das sollte die Begründung sein!
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RE: Investitionsabzugsbetrag und Gewerbesteuer 2007 - al*pe - 08.11.2011 10:53

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