Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bescheid durch FA Änderbar?
25.10.2011, 13:04
Beitrag: #16
RE: Bescheid durch FA Änderbar?
Zitat:Vielleicht noch nach 164 AO da, dieser noch 1 Woche lief, aber nach dem Schriftverkehr wurde sich nicht darauf bezogen.

§ 164 sowie § 172 ff. gelten nur für Steuerbescheide!

Die Festsetzung von VZ ist KEIN Steuerbescheid, daher keine Anwendung der obigen Korrekturnormen.

Zwischenfrage:

In der EE muss ja stehen, welchen VA die Festsetzung über 1.000 geändert hat. Wird sich dabei auf die Festsetzung nach Abgabe der EST-Erklärung oder auf die Festsetzung vor Abgabe der Erklärung (sprich Schätzbescheid) bezogen?

Wenn das Finanzamt nämlich selbst davon ausgehen, dass die "Festsetzung" nach Abgabe der Erklärung ein VA (und damit gerade keine wiederholende Verfügung bzw. Zweitbescheid) ist, dann wäre dieser nur § 130 zu ändern und damit wären wir bei der ersten Antwort von mir --> keine Änderungsmöglichkeit

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Bescheid durch FA Änderbar? - Kiharu - 25.10.2011 13:04

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation