Bescheid durch FA Änderbar?
|
25.10.2011, 12:28
Beitrag: #15
|
|||
|
|||
RE: Bescheid durch FA Änderbar?
Jive schrieb:Also ich sehe keine Änderungsmöglichkeit ... beim besten willen nicht ... der Steuerpflichtige hat seine Steuererklärung dann doch irgendwann vollständig eingereicht. Richtig, nach der Schätzung wurde die ESt- Erklärung vollumfänglich, inkl. des GuE-Ergebnisses eingereicht. Gegen die Schätzung hatten wir damals auch Einspruch eingelegt, da eine Spendenvortrag aus einer Großspende nicht berücksichtigt wurde. Im endgültigem Bescheid wurde alles so berücksichtig wie erklärt und auch der Spendenvortrag war drin. VdN wurde aufgehoben, VZ bei 160,- belassen und später durch einen eigenen Bescheid auf 1000,- erhöht. Und da war ich auch der Meinung, keine Änderungsmöglichkeit, jedenfalls nicht nach 130 AO. Vielleicht noch nach 164 AO da, dieser noch 1 Woche lief, aber nach dem Schriftverkehr wurde sich nicht darauf bezogen. Den § 118 AO werde ich heute Abend mal genauer unter die Lupe nehmen, vielen Dank..... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste