Bescheid durch FA Änderbar?
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22.10.2011, 22:05
Beitrag: #14
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RE: Bescheid durch FA Änderbar?
Ich verstehe Jive so, dass der VZ zum EStB ermessensfehlerhaft ist, weil er eher zu GuE gehört. Wie wird § 152 Abs 3 AO ausgelegt? Schon Verwirkung eingetreten?
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