Bescheid durch FA Änderbar?
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22.10.2011, 19:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2011 19:07 von meyer.)
Beitrag: #13
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RE: Bescheid durch FA Änderbar?
Man könnte das FA bei einer weitergehenden Anfechtung natürlich ggf. auch noch auf den Gedanken bringen, für die G+E einen Verspätungszuschlag festzusetzen (jedenfalls, wenn die Zuständigkeit im Amt die gleiche sein sollte). Wäre dann ggf. kontraproduktiv.
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