Bescheid durch FA Änderbar?
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21.10.2011, 18:02
Beitrag: #10
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RE: Bescheid durch FA Änderbar?
Dann muss man genau prüfen, ob es sich um eine erneute Festsetzung mit Ausübung des Ermessens oder lediglich um eine wiederholende Verfügung/Zweitbescheid handelt.
Um das zu prüfen, müsste man den Bescheid vor sich liegen haben. Schau mal in die Kommentierung zu § 118 AO mit den oben genannten Begriffen (wiederholende Verfügung oder Zweitbescheid). Wenn es sich tatsächlich lediglich um eine wiederholende Verfügung handelt, dann sehe ich jedoch schwarz, da dann die Voraussetzungen für die Änderung nach § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO tatsächlich vorliegen. Mit der Nichtabgabe der Steuererklärung lagen unvollständige Angaben für die Festsetzung des Verspätungszuschlages in Höhe vor. Insofern wurde die "zu niedrige" Festsetzung dadurch erwirkt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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