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Bescheid durch FA Änderbar?
21.10.2011, 09:59
Beitrag: #9
RE: Bescheid durch FA Änderbar?
Guten Morgen,

nein, es steht leider nicht drinn.

Erläuterungen: Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom..... Die Zinsen werden gemäß ..... und dann der ganze Kram der Vorläufigkeiten.

Im ersten Bescheid war noch der Passus... Eine Entscheidung über eine Erhöhung des VZ bleibt vorbehalten..... Im letzten ESt-Bescheid fehlt auch diese Pasage.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Bescheid durch FA Änderbar? - tolledeu - 21.10.2011 09:59

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