Fahrtenbuch nicht gebunden
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21.10.2011, 07:59
Beitrag: #10
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Hallo,
noch zwei kleine Anmerkungen: Es gelten immer noch Rechtsgrundsätze. Und danach ist der Beweis zu führen und nicht Glaube, Lebenserfahrung und subjektive Einschätzungsmerkmale an den Tag zu legen. Es geht immer um den einen Steuerpflichtigen und nicht um die Gesamtheit der Steuerpflichtigen. Das vergessen sowohl die Ämter als auch die Beraterschaft mitunter nur zu gerne. Der Fall hier ist klassisch um ein Verfahren anzustrengen. Und da greife ich gerne die Argumentation von @Jive auf. Es wäre doch mal generell die beabsichtigte Unerfüllbarkeit der Formvorschriften zu klären. Das ganze nimmt so langsam Formen der Hexenverbrennung im Mittelalter an. Man wirft die Hexe in den Fluss - geht sie unter, war sie eben doch keine Hexe, vermag sie sich über Wasser zu halten, so ist sie eine Hexe und wird anschließend standesgemäß verbrannt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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