Fahrtenbuch nicht gebunden
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20.10.2011, 19:04
Beitrag: #8
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RE: Fahrtenbuch nicht gebunden
Das mit dem "gebunden" ist eh eine bescheidene Voraussetzung ...
Wie zaunkönig schon geschrieben hat erfordert gebunden nicht gebunden, sondern lediglich "geschlossen" (Waren die Zettel denn zu beginn der Prüfung schon zusammengetackert ?? ) Vielfahrer haben allerdings, selbst wenn sie gekaufte und gebundene Fahrtenbücher verwenden innerhalb eines jahres meist mehrere Bücher ( z.B. eines pro monat, weil es einfach voll war.) Streng genommen darf es doch keinen unterschied machen, ob ich jetzt ein Fahrtenbuch pro Jahr, pro Monat, pro woche oder pro Tag führe. Streng genommen ist eine einzelne DIN A4 seite zwar kein Buch ...aber wie wäre die Argumentation des FA wenn man zwar ein buch hatte, aber der einband des buches durch gebrauch kaputt gegangen wäre und nun nachträglich eine loseblattsammlung gehabt hätte... Mir wurde schonmal ein Fahrtenbuch im Rahmen einer BP beim Mandanten verworfen, weil es "der Lebenserfahrung widerspricht, dass ein Fahrtenbuch so ordentlich geführt werden kann" Es waren keine inhaltlichen Mängel festgestellt worden, aber wenig gebrauchsspuren....mein Mandant war allerdings auch äußerst penibel... Da befinde ich mich jetzt seit gut em Jahr im einspruchsverfahren und warte auf die stellungnahme der Rechtsbehelfstelle, weil mit dem Prüfer nicht zu reden war in diesem punkt. Die aussage die Hinter der Meinung des FA steht ist doch diese : Wer die 1 % Regel nicht will muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen...dazu machen wir vorgaben, und wenn man die erfüllt stellen wir fest, dass man unsere vorgaben eigentlich nicht erfüllen können dürfte. wer das doch schafft hat beschissen... Gang allgemein mache ich die Erfahrung, dass die Argumentation 2 ich glaub das nicht" bei immer mehr Prüfern ein totschlagsargument ist, wenn sonst nix mehr geht ... ich habe gerade eine aktuelle Bp.. da will der Prüfer einen staubsauger wegen § 12 EStG ausm BV werfen ( heute schlussbesprechung gehabt ...) Dass der mandant schon einen gleichen staubsauger im PV hat und weitere 8 im BV, weil er die nämlich betrieblich braucht interessiert den Prüfer nicht und er läßt auch nicht mit sich reden. Stattdessen glaubt der Prüfer, das noch mindestens ein Staubsauger aus dem Betrieb auch hin und wieder privat genutzt wird. Irgendwann habe ich dann zum Prüfer gemeint : glauben können sie in der kirche und vermerken sie im bitte Bericht, dass in diesem Punkt keine einigkeit erzielt wird. lg, jive PS: der sich jetzt etwas abreagiert hat ... "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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