Bescheid durch FA �nderbar?
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20.10.2011, 15:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.10.2011 15:15 von tolledeu.)
Beitrag: #7
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RE: Bescheid durch FA �nderbar?
Hallo und danke erst einmal,
es gibt einen separaten Bescheid �ber die Festsetzung eines VZ mit Rechtsbehelfsbelehrung etc.. �ber die Angemessenheit etc. brauchen wir auch nicht diskutieren. Was w�re wenn der Satz, wie in meinem Fall, eben nicht drin steht. Im zweiten ESt-Bescheid wurde der VdN aufgehoben, der VZ bei 160,- belassen und keine �u�erung dazu in den Erl�uterungen abgegeben. 3 Wochen sp�ter, also noch innerhalb der Festsetzungsfrist, kommt dann der separate �nderungsbescheid zum VZ. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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