Bescheid durch FA Änderbar?
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19.10.2011, 18:30
Beitrag: #3
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RE: Bescheid durch FA Änderbar?
Nunja, liegt denn bzgl des VZ überhaupt ein neuer VA vor oder haben wir (ggf mit nur abweichender Zahlungsfrist) eine wiederholende Verfügung? Dann könnte durchaus danach noch eine Änderung vorgenommen werden. Ob's ein neuer VA war könnte sich bspw daraus ergeben, wenn der VZ nochmals wie vorher begründet wurde. Fehlt ggf dieser Passus, Riecher mE nach wV! Vgl dazu auch BFH, Beschl. vom 08.02.2008 - VII B 156/07 (BFH/NV 2008, 976).
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