§ 52 a EStG n.F.
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09.10.2007, 14:11
Beitrag: #2
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RE: § 52 a EStG n.F.
Hallo,
bin ich im Augenblick nicht in der Lage zu prüfen. Aber vielleicht hilft die verlinkte Broschüre bei der Aufklärung: Steuer + Kapitalanlage ---------- Der einzige Mensch, der sich vernĂŒnftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu MaĂ, wenn er mich trifft, wĂ€hrend alle anderen immer die alten MaĂstĂ€be anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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§ 52 a EStG n.F. - Vorwitzig - 09.10.2007, 11:12
RE: § 52 a EStG n.F. - zaunkönig - 09.10.2007 14:11
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