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§ 52 a EStG n.F.
09.10.2007, 14:11
Beitrag: #2
RE: § 52 a EStG n.F.
Hallo,

bin ich im Augenblick nicht in der Lage zu prüfen. Aber vielleicht hilft die verlinkte Broschüre bei der Aufklärung:

Steuer + Kapitalanlage

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Der einzige Mensch, der sich vernĂŒnftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, wĂ€hrend alle anderen immer die alten MaßstĂ€be anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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§ 52 a EStG n.F. - Vorwitzig - 09.10.2007, 11:12
RE: § 52 a EStG n.F. - zaunkönig - 09.10.2007 14:11

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